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Bedürfnis nach internationaler Verurteilung der Verbrechen der totalitären kommunistischen Regime

Der Text ist die Resolution 1481 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. In ihm wird die Notwendigkeit der Verurteilung der Folgen kommunistischer Regime der Vergangenheit und Gegenwart unterstrichen. Der deutsche Text ist eine Übersetzung aus dem Englischen und findet sich im Original unter http://assembly.coe.int/DocumentsText/ta06/ERES1481.htm

 

Das Bedürfnis nach internationaler Verurteilung der Verbrechen der totalitären kommunistischen Regime

Resolution 1481 (Januar 2006)

  1. Die Parlamentarische Versammlung bezieht sich auf die Resolution 1096 (1996) bezüglich Maßnahmen der Offenlegung der Hinterlassenschaft der ehemaligen kommunistischen totalitären Systeme.

  1. Die totalitären kommunistischen Regime, die in Zentral- und Osteuropa im letzten Jahrhundert herrschten und die noch in einigen Ländern der Welt regieren, sind ohne Ausnahme als solche charakterisiert worden, die massive Verletzungen der Menschenrechte begangen haben. Die Verletzungen haben sich je nach der Kultur, des Landes und der historischen Periode unterschieden und haben individuelle und kollektive Morde, den Tod in Konzentrationslagern, Verhungern, Ausweisungen, Folter, Sklavenarbeit und andere Formen von physischem Massenterror sowie Verfolgungen auf ethnischer oder religiöser Basis eingeschlossen. Desweiteren können den kommunistischen Regimes Verletzungen der Gewissensfreiheit, der Meinungsfreiheit, der Pressenfreiheit und das Fehlen von politischem Pluralismus vorgehalten werden.

  1. Die Verbrechen wurden im Namen der Klassenkampftheorie und dem Prinzip der Gewaltherrschaft des Proletariates gerechtfertigt. Die Auslegung beider Prinzipien legitimierte die „Beseitigung“ von Leuten, die als solche für Feinde des kommunistischen Regimes und für schädlich für die Konstruktion einer neuen Gesellschaft gehalten wurden. Eine riesige Anzahl der Opfer ist jeweils Bürger des eigenen Landes. Dies war insbesondere der Fall bei den Völkern der ehemaligen UdSSR, welche hinsichtlich der Opferzahlen andere Völker weit übertrafen.

  1. Die Versammlung erkennt an, dass einige europäische kommunistische Parteien, trotz der vielen Verbrechen der kommunistischen Regimes, Beiträge zur Erreichung der Demokratie geleistet haben.

  1. Das Ende der kommunistischen Regimes in Mittel- und Osteuropa ist nicht in allen Fällen von einer internationalen Untersuchung ihrer Verbrechen begleitet worden. Überdies ist nicht der Versucht gemacht worden, die Urheber dieser Verbrechen vor die internationale Gemeinschaft zu bringen, wie dies bei den schrecklichen Vergehen des Nationalsozialismus getan wurde.

  1. Das allgemeine Bewusstsein über die Verbrechen der totalitären kommunistischen Regimes ist sehr schwach ausgeprägt. So sind kommunistische Parteien legal und in einigen Ländern politisch aktiv, auch wenn sie sich nicht in allen Fällen von den von ihnen in der Vergangenheit begangenen Verbrechen distanziert haben.

  1. Die Versammlung ist überzeugt, dass das Bewusstsein der Geschichte eine der Bedingungen dafür ist, ähnliche Verbrechen in der Zukunft zu vermeiden. Weiterhin spielen hier eine moralische Gesinnung und die Verurteilung von Gewalt eine wichtige, begleitende Rolle in der Erziehung der jungen Generation. Die klare Position der internationalen Gemeinschaft bezüglich der Vergangenheit könnte eine Referenz für ihr künftiges Handeln sein.

  1. Überdies glaubt die Versammlung, dass jene Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, die noch leben, einschließlich ihrer Familien Anteilnahme, Verständnis und die Anerkennung ihrer Leiden verdienen.

  1. Totalitäre kommunistische Regimes sind noch immer in einigen Ländern der Welt aktiv und setzen dort ihre Verbrechen fort. Nationale Interessen sollte kein Land daran hindern, an derartigen Regimes Kritik zu üben. Die Versammlung verurteilt aufs Schärfste all jene Verletzungen der Menschrechte.

  1. Die Debatten und Verurteilungen, die bis jetzt auf nationalem Niveau in einigen europäischen Gremien der Mitgliedsstaaten stattgefunden haben, können die internationale Gemeinschaft nicht davon befreien, eine klare Position gegen die verbrecherischen Begleiterscheinungen der kommunistischen Regimes zu beziehen. Dies zu tun ist eine moralische Verpflichtung, die ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden muss.

  1. Der Europarat ist ein guter Platz für eine derartige Debatte auf internationalem Niveau. Alle ehemaligen kommunistischen Länder Europas, mit Ausnahme Weißrusslands, sind mittlerweile seine Mitglieder und der Schutz der Menschrechte und die Rolle des Rechts sind grundlegende Werte des Europarats.

  1. Deshalb verurteilt die parlamentarische Versammlung die von den totalitären, kommunistischen Regimes begangenen derartigen Verletzungen scharf und drückt den Opfern dieser Verbrechen ihre Anteilnahme, ihr Verständnis und Anerkennung aus.

  1. Weiterhin ruft sie alle kommunistischen oder post-kommunistischen Parteien in ihren jeweiligen Mitgliedsländern auf, so weit sie es noch nicht getan haben, die Geschichte des Kommunismus und ihrer eigenen Vergangenheit rückblickend zu beurteilen und sich klar und ohne irgendeine Mehrdeutigkeit von den begangenen Verbrechen der Regimes zu distanzieren, diese zu verurteilen.

  1. Die Versammlung glaubt, dass diese klare Position der internationalen Gemeinschaft den Weg pflastern wird, Versöhnung zu fördern. Des Weiteren wird sie hoffentlich Historiker in aller Welt dazu ermutigen, ihre Forschung fortzusetzen und die objektive Wahrheitsfindung an ihrem Forschungsbereich voranzutreiben.

Versammlungsdebatte am 25.Januar 2006 (siehe Doc.10765 Bericht von politischen Angelegenheit-Ausschuß , Berichtserstatter Herr Lindblad)