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Freundschaftsverein Politischer Gefangene in Vietnam (FPGV)

SATZUNG
(Entwurf)

Kapitel 1: Allgemeine Regel
Artikel 1: Der Freundschaftsverein Politischer Gefangene in Vietnam (FPGV) wird von politischen, religiösen Häftlingen und Gewissensgefangenen schon während der Haftzeit in den kommunistischen Gefängnissen von Vietnam gegründet. Die Gefangenen hatten heimlich vertrauenswürdige Mithäftlinge, die sich Freiheit und Demokratie einsetzen, aufgerufen, gemeinsam den Entwurf für einen Freundschaftsverein für politische, religiöse Häftlingen und Gewissensgefangenen zu entwickeln. Der Freundschaftsverein wird zu einem geeigneten Zeitpunkt der Öffentlichkeit vorgestellt.
Artikel 2: Die Bezeichnung des Freundschaftsvereins lautet: Freundschaftsverein Politischer Gewissengefangenen in Vietnam (FPGV)
Artikel 3: Aktivitätsbereich: Der Aktivitätsbereich des Freundschaftsvereins Politischer Gefangenen umfasst Mitglieder im In- und Ausland.

Kapitel 2: Satzung und Zweck des Vereins
Artikel 4: Satzung und Zweck des Freundschaftsvereins Politischer Gefangenen in Vietnam ist der Ausbau der Solidarität, Unterstützung (Arbeitssuche, Unterstützung sowohl in geistigen als auch materiellen Bereichen) von politischen, religiösen Häftlingen und Gewissengefangenen, die unter schwierigen Bedingungen, welche durch das kommunistische Regime von Vietnam verursacht sind, leben müssen.

- Interessen zu beschützen und für eine Besserung der Haftbedingungen unter dem vietnamesischen Kommunismus zu kämpfen.
- Mitwirkung bei dem Aufbau einer Gesellschaft mit Achtung von Freiheit, Demokratie und Menschenrechte.
- wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen in allen Lebensbereichen austauschen.
- Hindernisse und Problemen und Sorgen angesichts der täglich zu konfrontierenden Gegensätze direkt nach der Freilassung zu überwinden
- karitativen Organisationen in Im- und Ausland anfreunden und unterstützen, um eine breite Solidarität der Freundschaft zur Stärkung des Vereins auszubauen.
- Sich um verstorbene Mitglieder kümmern, besonders um deren Nachkömmlinge, damit diese eines Tages evtl. auch Mitglieder des Vereins sein werden.

Kapitel 3: Mitglieder und die Struktur der Organisation
Artikel 5: Mitglieder des Freundschaftsvereins Politischer Gefangenen sind Menschen unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Parteizugehörigkeit, Religion, Kenntnissen, Klassen, Alter, Geschlecht. Die Mitglieder unterteilen sich in offizielle Mitglieder, Ehrenmitglieder und sympathisierte Mitglieder.
-Offizielle Mitglieder sind ehemalige politische, religiöse Häftlinge und Gewissengefangenen, die vor und nach 1975 in den kommunistischen Gefängnissen inhaftiert wurden, unabhängig von der Haftdauer.
- Ehrenmitglieder sind diejenigen Personen anderer Völker auf der Welt (nicht vietnamesische Bürger), die aufgrund ihrer Bemühungen für Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und gegen Rassentrennung inhaftiert wurden. Diese werden eingeladen, Ehrenmitglieder des Vereins zu werden.
- Sympathisierte Mitglieder sind diejenigen Personen, die in Im- oder Ausland leben aber noch nie wegen der Anschuldigungen in a) und b) inhaftiert wurden, aber sich mit dem Verein sympathisiert und ihn unterstützt, werden eingeladen, als sympathisierte Mitglieder zu werden.
Artikel 6: Die Struktur des Vereins umfasst:
- Zentralverwaltungsrat
- Provinzverwaltungskomitees
- Auslandverwaltungskomitees
- Der Zentralverwaltungsrat setzt sich aus den Mitgliedern der Vereinzentralvorstands
- Die Amtperiode des Zentralverwaltungsrats beträgt zwei Jahre
Der Zentralverwaltungsrat setzt sich aus
- einem Vorsitzendem
- drei stellvertretenden Vorsitzenden
- einem Sekritariat
- einer ständigen Vertretung
- einem Kassenwart
- einem Kontrollteam
- einem Beraterteam
- und sonstigen Teams nach Bedarf

Kapitel 4: Pflicht und Zuständigkeit
Artikel 7: Die Pflicht des Zentralverwaltungsrats wird wie folgt vereinbart:
a) Vorsitzende
- der Vorsitzende wird vom Zentralverwaltungsrat und Vertretern der Provinzverwaltungskomitees gewählt
- seine Amtperiode beträgt zwei Jahre und darf nicht mehr als drei Amtperioden hintereinander innehaben
- der Vorsitzende leitet den Verein
- der Vorsitzende bestimmt seine drei Stellvertreter
b) Stellvertretende Vorsitzenden bestehen aus zwei Stellvertretern für die Inlandsangelegenheit und einem Stellvertreter für Auslandsangelegenheit.
- zwei Stellvertreter für Inlandsangelegenheit sind jeweils für Innen- und Außenangelegenheit zuständig
- der Stellvertretende Vorsitzende für Auslandsangelegenheit leitet das Verwaltungskomitees im Ausland, darf im Namen des Zentralverwaltungsrats internationale Beziehungen herstellen, sowie die Zweigvereine im Ausland gründen.
c) Sekretariat:
- wird vom Zentralverwaltungsrat bestimmt
- setzt sich aus einem Generalsekretär und zwei Stellvertretenden zusammen
- Das Sekretariat hat die Aufgabe, alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Verein schriftlich festzuhalten, Dokumente zu verwalten und dem Zentralverwaltungsrat bei Bedarf zur Verfügung stellen.
d) Ständige Vertretung
- wird vom Zentralverwaltungsrat bestimmt
- löst die täglich anfallenden Probleme lösen
- dem Vorsitzenden über verrichtete Arbeit berichten
- macht Planung für die Vereinsaktivitäten und legt dem Vorsitzenden die Planung zur Genehmigung vor.
e) Kassenwart
- wird vom Zentralverwaltungsrat bestimmt
- zuständig für Einnahmen und Ausgaben von Finanzen des Vereins
- berichtet dem Vorsitzenden über Einnahmen und Ausgaben der Finanzen
- macht Buchführung
g) Kontrollteam
- wird vom Zentralverwaltungsrat bestimmt
- hat die Aufgabe den Verein die Realisierung der Pläne zu erinnern und zu überwachen
- berichtet dem Zentralverwaltungsrat über Unregelmäßigkeiten von Dingen und Personen des Vereins
h) Beraterteam
Vertreter von Religionen, Persönlichkeiten und ehemalige ältere politische Gefangenen mit Erfahrungen und Kompetenz werden zum Berater des Vereins eingeladen.
Das Beraterteam unterstützt den Zentralverwaltungsrat mit Rat in allen Bereichen.
Artikel 8: Provinzverwaltungskomitees und Auslandsverwaltungskomitees sind dem Zentralverwaltungsrat direkt untergeordnet.
Details über Organisationsstruktur, Personal, Aufgaben entscheiden die Leiter der Provinzverwaltungskomitees und Auslandsverwaltungskomitees selbst.

Kapitel 5: Finanzen, Vermögen und Satzungsänderung
Artikel 9: Die Finanzen des Vereins sind die freiwilligen Beiträge der Mitglieder, Spenden von Organisationen im In- und Ausland. Die Finanzen werden für alle Aktivitäten des Vereins ausgegeben.
Artikel 10: Vermögen des Vereins sind Mobilien, Immobilien und Gelder des Vereins. Die Vermögen kommen durch Spenden von Personen, Gruppen oder durch Erwirtschaftung auf legaler Art.
Artikel 11: Maßnahmen des Vereins umfassen: Erinnerung, Mahnung, Verwarnung, Ablösung, Ausschluss aus dem Verein. Die Maßnahmen gelten für alle Mitglieder bei Verstößen. Über die Höhe der Maßnahmen entscheidet der Zentralverwaltungsrat.
Artikel 12: Nur mit mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder des Zentralverwaltungsrats und Vertreter der Provinzkomitees kann die Satzung des Vereins geändert werden.
Diese Satzung umfasst 5 Kapitel und 12 Artikel. Sie wurden vom Zentralverwaltungsrat des Freundschaftsvereins Politischer Gefangenen Vietnams am 27. Oktober 2006 erstellt.
Vietnam, den 27. Oktober 2006-11-02
i. A. des Interimkomitees

Ehrwürdiger Thích Thiện Minh


Originaltext