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Bestechlichkeit in der Justiz

Dass die meisten Richter in Vietnam bestechlich sind, wissen wir bereits (siehe frühere Beiträge von mir). Dass sie Urteile gegen korrupte Beamten und Parteifunktionäre, egal was diese für Dinge in welchem Ausmaß angerichtet hatten, bekommen die Richter immer von der Parteiführung die Vorgaben, wie die Urteile auszusehen haben. Und zwar so mild wie möglich.

Im Jahr 2005 wurden in der Stadt Do Son Provinz Hai Phong auf Anweisung von großen Genossen und Volkdienern 101 Gemeindengrundstücke illegal verkauft und an deren Verwandte verteilt, darunter an die zwei Söhne des Stadtparteichefs Vũ Đức Vận mit mehr als 530 m2 Land und 3 Verwandte des Vorsitzenden vom Volkskomitte Herrn Hoàng Anh Hùng mit 3x 500 m2 Land und weitere 33 Familien, die gar nicht zu den jenigen Menschen gehören, die Anpruch auf Landzuteilung hatten.

Siehe http://www.vnexpress.net/Vietnam/Phap-luat/2005/04/3B9DD13A/

Die Bevölkerung hatte die Behörden (!) mehrmals darauf aufmerksam gemacht, aber sie haben sich nicht darauf reagiert. Am Ende, um den Unmut in der Bevölkerung zu besänftigen, entschied die Staatanwaltschaft, die Staatsdiener anklagen zu lassen. Zu den Angeklagten gehörten neben den beiden oben genannten Herren auch noch der Direktor für Naturressourcen Chu Minh Tuấn und der Stellvertretende Vorsitzende vom Volkskomitee der Stadt Đồ Sơn Herrn Lưu Kim Thái. Doch, mindestens zwei Mal hatten das Volkskomitee von der Provinz Hai Phong aber auch der kommunistische Parteichef von der Provinz Hai Phong Nguyễn Văn Thuận persönlich sich für eine Verzicht auf Anklage eingesetzt, mit der Begründung die Jungs hätten sehr viel für die Stadt getan und gesundheitlich nicht in guter Verfassung usw.

Siehe http://www.vnexpress.net/Vietnam/Phap-luat/2006/09/3B9EDF0C/

Am Ende wurden die Volksdiener doch angeklagt und wegen Amtmissbrauch mit der Strafe unter der Mindeststrafe verurteilt „Verwarnung“. Super, nicht wahr? Unzufrieden mit diesem Urteil beschwerte sich Herr Đinh Đình Phú (ein pensionierter Oberst vom Geheimdienst) beim Ministerpräsident. Dieser hat dann dem höchsten Gericht angewiesen, das Urteil aufzuheben.

Siehe http://www.vnexpress.net/Vietnam/Phap-luat/2006/09/3B9EDD9B/

Die Presse hat mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Volksgerichts Hai Phong, der das Urteil gefällt hat, ein Interview geführt. Und seine Begründung für das Urteil war „wenn mein Chef schon die Richtung gezeigt hat, musste ich folgen!“
Und weitere Details von dem Interview hören sich so an: http://www.vnexpress.net/Vietnam/Phap-luat/2006/09/3B9EE059/

„Vor dem Verfahren hatte ich große Sorgen. Natürlich hatte mir niemand die Anweisung gegeben, wie ich das Urteil zu fallen hatte. Aber wenn Andeutungen und Richtungen gemacht wurden, musste ich die schon in Betracht ziehen. Meine Führung hatte mich darum gebeten, es wäre für mich sonst nicht einfach gewesen, anders zu verfahren.“, antwortete Herr Dương Văn Thành.
Herr Thanh sagte weiter: „Ich hatte sofort gesehen, dass mit dem Anklageschrift nicht in Ordnung war und habe dem Vorsitzenden davon mitgeteilt. Und wir hatten der Staatsanwaltschaft auch zwei Mal unsere Meinung gesagt“.

Welche Meinung hatten sie konkret mitgeteilt?
“Wir waren der Meinung, dass dies eine empfindliche und komplizierte Angelegenheit sei, ein Verzicht auf Strafanklage würde zu Mißstimmungen führen!” Wir hatten gesagt, dass wir die Prozessunterlagen an die Staatsanwaltschaft zurückgeben und dass Herrn Chu Minh Tuấn angeklagt werden muß. Als Direktor für Naturresourcen hat Herr Tuấn das Gutachten über das Grundstück in Đồ Sơn genehmigt und dieses dem Stadtskomittee vorgelegt. Die Verantwortung von Herrn Tuan kann nicht außer Acht gelassen werden.

Was hatte die Staatsanwaltschaft daraufhin geantwortet?
“Die Staatsanwaltschaft hatte unsere Meinung zwei Mal angehört, aber die hat nur einfache Beamten von der Stadtgemeinde in die Unterredung geschickt, obwohl wir Vertreter von Provinzstaatsanwaltschaft angefordert hatten. Die Beamten von der Staatsanwaltschaft der Stadtgemeinde haben gesagt, sie würden ihre Führung von der Unterredung berichten. Sie sagten auch, dass die Stadtanwaltschaft von der Stadt Hai Phong nur bevollmächtigt sei, die Anklage zu erheben, und diese Klage sei nun eine Sache von der Stadt. Und aufgrund des Beschlußes vom Volkskomittee der Stadt Hai Phong wollten sie auf eine Anklage gegen Herrn Tuan verzichten. Bei der Unterredung an jenem Tag waren auch Vertreter von der Stadtspartei anwesend. Die wußten auch, dass das Gericht die Unterlagen zurückgeben wollte.

Aber die Staatsanwaltschaft hat dem Gericht seitdem nicht mehr geantwortet. Ich möchte noch ergänzen, neuerlich bei einer internen Unterredung in der Zentrale hat die Führung der Staatanwaltschaft der Stadt Hai Phong gegenüber Herrn Hà Mạnh Trí zugegeben, dass das Gericht diesen Vorschlag gemacht hatte. Bei dieser Unterredung wurde beschlossen, dass Herr Chu Minh Tuấn verklagt werden muß."

Warum hatte das Volksgericht Stadt Hai Phong nicht weiter auf die Rückgabe der Unterlagen (an die Staatanwaltschaft) bestanden.
„Wenn die Führung schon ihren Vorschlag gemacht hat, ist es schwierig, anders zu machen. Du müsstest einfach dem Vorschlag von deinen Chefs gehorchen. Vor dem Verfahren hatte ich große Sorgen. Natürlich hatte mir niemand die Anweisung gegeben, wie ich das Urteil zu fallen hatte. Aber wenn Andeutungen und Richtungen gezeigt wurden, musste ich die schon in Betracht ziehen. Die Staatanwaltschaft hatte die ganze Zeit das Strafmass „Verwarnung“ befürwortet, aber sie selbst war auch in ihrem eigenen Vorschlag unsicher. Andere Behörden hatten auch das eine oder das andere Schreiben geschickt."

Es gibt Gerüchte, wonach Sie sich mit den Angehörigen der Angeklagten in der vergangenen Zeit getroffen zu haben.
„Das ist absolut nicht wahr. Ich habe mich stets davor geschützt, weil ich mir darüber im Klaren war, dass es sich hier um einen großen, komplizierten und für die Öffentlichkeit sehr empfindlichen Prozess handelte. Deshalb war ich äußerst vorsichtig. Ich habe keinen von den in meiner Wohnung, im Restaurant oder ähnlichen empfangen. Neuerlich hat Generalmajor Phạm Quý Ngọ, Leiter der Untersuchungskommission bestätigt, dass keine Anzeichen für eine Korruption in der Verurteilung festgestellt wurde."

Wenn Sie sich den Strafausgang mit „Verwarnung“ gegen die Personen Vận, Hùng và Thái angucken. Was denken Sie darüber?
„Mit den Straftaten, wie sie in den Anklagenschriften aufgeführten wurden, vor allem weil diese Personen sich um die Stadt verdient gemacht haben, zudem ist das ihr erstes Begehen, denke ich, dass das Strafausmaß angemessen ist. Ich hatte aber schon damit gerechnet, dass dieses Urteil zu heftigen Reaktionen in der Öffentlichkeit führen wurde. Und genau das ist jetzt der Fall!"

Nach Zeitung Tiền Phong