Abschaffung der Todesstrafe bei Korruptions- und Bestechungsdelikten
- Veröffentlicht am 27. Oktober 2007
- Eingereicht von Hoa Mi
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Das Polizeiministerium von Vietnam hat die Akte für die Gesetzverabschiedung der Todesstrafe ergänzt und vervollständigt. Danach soll die Todesstrafe bei Habgier (§ 278 Strafgesetzbuch) und Bestechlichkeit (§ 279) nicht mehr angewendet werden.
Das Polizeiministerium von Vietnam hat die Akte für die Gesetzverabschiedung der Todesstrafe ergänzt und vervollständigt. Danach soll die Todesstrafe bei Habgier (§ 278 Strafgesetzbuch) und Bestechlichkeit (§ 279) nicht mehr angewendet werden.
Zu Beginn 2006 hatte dieses Ministerium bereits die Abschaffung der Todesstrafe bei 9 anderen Strafdelikten, darunter auch wegen Bestechung, vorgeschlagen.
Bei Vergehen gegen 18 andere Paragraphen wird weiterhin mit der Todesstrafe geahndet. Die Projektgruppen schlagen eine Gesetzesänderung vor, dass die Todesstrafe nur bei Vergehen mit einem besonders hohen Ausmaß angewandt werden soll. Mit dem neuen Gesetz würde die Zahl der zum Tode verurteilten Straftäter reduzieren.
Anstelle von der Todesstrafe sollten die Täter lebenslängliche Strafe ohne Haftreduzierung bekommen, damit die Bestrafung weiterhin ihren Abschreckungscharakter behält. Diese Strafe soll bei Straftätern Anwendung finden, die wegen besonders schlimmem Vergehen unbedingt für immer von der Gesellschaft isoliert werden müssen, die aber nicht unbedingt die Todesstrafe bekommen sollen.
Dieser Gesetzvorschlag wird dem für “Gesetzreform” zuständige Projektteam vorgelegt. Er dient zur Vorlage für Entscheidung durch das Justizministerium.
Quelle: www.vnexpress.net
Zu Beginn 2006 hatte dieses Ministerium bereits die Abschaffung der Todesstrafe bei 9 anderen Strafdelikten, darunter auch wegen Bestechung, vorgeschlagen.
Bei Vergehen gegen 18 andere Paragraphen wird weiterhin mit der Todesstrafe geahndet. Die Projektgruppen schlagen eine Gesetzesänderung vor, dass die Todesstrafe nur bei Vergehen mit einem besonders hohen Ausmaß angewandt werden soll. Mit dem neuen Gesetz würde die Zahl der zum Tode verurteilten Straftäter reduzieren.
Anstelle von der Todesstrafe sollten die Täter lebenslängliche Strafe ohne Haftreduzierung bekommen, damit die Bestrafung weiterhin ihren Abschreckungscharakter behält. Diese Strafe soll bei Straftätern Anwendung finden, die wegen besonders schlimmem Vergehen unbedingt für immer von der Gesellschaft isoliert werden müssen, die aber nicht unbedingt die Todesstrafe bekommen sollen.
Dieser Gesetzvorschlag wird dem für “Gesetzreform” zuständige Projektteam vorgelegt. Er dient zur Vorlage für Entscheidung durch das Justizministerium.
Quelle: www.vnexpress.net
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