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Ein halbes Jahr - 330 "illegale" Streiks

Seit Jahresbeginn gibt es im ganzen Land 330 Streiks und Arbeitsniederlegung. Alle waren "llegal", weil sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen und unter der Leitung der Gewerkschaft durchgeführt wurden.
Seit Jahresbeginn gibt es im ganzen Land 330 Streiks und Arbeitsniederlegung. Alle waren "llegal", weil sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen und unter der Leitung der Gewerkschaft durchgeführt wurden.
Diese Information wurde auf der Konferenz der vietnamesischen Generalgewerkschaft vom 16. bis 18.06 in Hanoi mitgeteilt.

Herr Mai Đức Chính, stellvertretender Vorsitzende der Generalgewerkschaft Vietnams, teilt mit, nach dem geltenden Gesetz habe allein nur die Lokalgewerkschaft das Recht, Streiks zu organisieren und durchzuführen. Aber diese Reglungen sind leider nicht realisierbar, da es noch kein Gesetz gebe, welches Gewerkschaftsbeamten schützt, und weil die Arbeitgeber kein Interesse zur Zusammenarbeit zeigen.

Auf der anderen Seite besitzen Gewerkschaftsbeamte in den nichtstaatlichen Betrieben noch nicht das Know How und Anforderungen zur Organisation von Streiks. Die meisten Gewerkschaftsbeamten machen ihre Gewerkschaftsarbeit nur nebenbei. Sie sind abhängig von Arbeitgebern und haben daher auch kaum Zeit für Gewerkschaftsarbeit. Vor allem sind sie nicht tapfer genug, um sich für legale und gerechte Interessen der Arbeitnehmer einzusetzen.

Auch Angaben von Herrn Chính zufolge ist der Beschluss über Schadenersatz an die Arbeitgeber bei illegalen Streiks nicht durchführbar. Denn wenn beispielweise ein Unternehmen in Saigon wegen Schadenersatz beim Gericht verklagen will, kann es unmöglich die Organisatoren unter den 10.000 Streikenden feststellen.

Daher hat es seit Änderung und Ergänzung des Arbeitsgesetzes, welches am 01.07.2007 in Kraft getreten ist, um einen Arbeitsstreit zu schlichten, kaum zur Reduzierung von Streiks beigetragen, sondern eher umgekehrt. Diese Gesetzänderung wurde vom Parlament in seiner 11. Sitzung verabschiedet.

Die Parlamentarier sind der Meinung, dass die Unterscheidung zwischen Rechten und Interessen bei Streiks (Streiks sind nur erlaubt, wenn es da um Interessen geht), sowie komplizierte Formalitäten, insbesondere die Schadenersatzreglung bei "illegalen Streiks" den Arbeitnehmern das Leben noch schwerer machen würden, und die Durchführbarkeit der neuen Gesetzreglung nicht realisierbar sei.

Laut geltendem Gesetz, wenn es sich beim Streit um Rechte handelt, dürfen die Arbeitnehmer nicht streiken, sondern dieses von einem Richter entscheiden lassen. Wenn es nach der Verhandlung in einem Interessenstreit zu kein positives Ergebnis erzielt werden kann, dann dürfen die Arbeitnehmer erst dann streiken. Falls das Gericht einen Streik für "illegal" erklärt, sind die Arbeitnehmer verpflichtet, Schadenersatz für den Arbeitgeber zu leisten.

Laut des geänderten Gesetzes handelt es sich beim Arbeitsstreit über Rechte zur Durchführung der bei Behörden und Institutionen angemeldeten Arbeitsreglungen und Arbeitsvereinbarung oder sonstiger Bestimmungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, worüber die Masse der Arbeitnehmer die Meinung vertritt, von den Arbeitgebern nicht eingehalten worden zu sein.

Beim Arbeitstreit über Interessen handelt es sich um Streit über die zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbarte Arbeitsbedingungen bzw. Forderung nach neuen Arbeitsbedingungen.


Quelle: www.vnexpress.net